Frühbehandlung

(in Zusammenarbeit mit dem Logopäden)

Eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt bereits im Kleinkindesalter, wenn

  • sich die Anomalie sonst deutlich verschlimmern würde
  • eine Wachstumshemmung befürchtet werden muss
  • die Verletzungsgefahr für Frontzähne und Lippen stark erhöht ist.

So werden seitliche und frontale Kreuzbisse, extreme Unterkieferrücklagen und Unterkiefervorlagen möglichst früh, jedoch selten vor dem 4. Lebensjahr therapiert.

Als kieferorthopädische Prophylaxe gehört das Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, Lippeneinlagerung, Zungenfehlhaltung, Mundatmung und anormalem Schlucken genauso zum Frühbehandlungskonzept, wie das Eingliedern von Lückenhaltern nach Zahnverlust durch Karies oder Trauma.