Wie läuft es ab?
Wie arbeiten wir?
Beratungsgespräch
Bei Ihrem ersten Besuch besprechen wir zunächst Ihre Probleme und Wünsche. Nach Abklärung der Behandlunsnotwendigkeit, erläutern wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Therapie.
Anschliessend ermitteln wir gemeinsam den für Sie optimalen Behandlungsablauf.
Falls unsere Vorschläge Ihre Zustimmung finden, können Sie nun einen Termin zur Erstellung der diagnostischen Unterlagen vereinbaren.
Diagnose
Vom Ober- und Unterkiefer des Patienten werden Abformungen zur Modellherstellung aus Gips genommen. Um Abweichungen vom „Normalgebiss“ zu errechnen und um den Umfang der notwendigen Zahnbewegungen festzustellen, werden an den Gipsmodellen Messungen vorgenommen.
Röntgen & Fotos
Panoramaübersichtsaufnahme
Um eine bis zu 90% geringere Strahlenbelastung gegenüber der Analogtechnik zu erzielen, röntgen wir digital.
Fernröntgenaufnahme
Um beurteilen zu können, wie Ober- und Unterkiefer in den Gesichtsschädel eingelagert sind und um Wachstumsrichtungen festzustellen, wird eine seitliche Schädelaufnahme benötigt.
Gesichtsfotografien
Kieferorthopädische Behandlungen wirken sich häufig auf das gesamte Gesicht aus. Durch eine Änderung der Frontzahnstellung verändert sich manchmal das Profil und die Mundpartie. Auch hier kann man Abweichungen der Norm errechnen.
Röntgenaufnahme der Hand
Das Wachstumsstadium des Patienten wird mit dieser Aufnahme berechnet. In manchen Wachstumsphasen treten schneller Behandlungserfolge ein als in anderen. Außerdem kann die zu erwartende Körpergröße des Patienten berechnet werden.
Behandlungsplan
Anhand der diagnostischen Unterlagen wird ein Behandlungsplan erstellt und die voraussichtlichen Kosten der Behandlung ermittelt. Der Behandlungsplan gibt detailliert Auskunft über die Kiefer- und Zahnfehlstände sowie die Behandlungart und deren Dauer. Der Behandlungsplan wird Ihnen zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse zugesandt.
Behandlungsablauf
Zu Beginn erläutern wir Ihnen die diagnostischen Unterlagen, den Behandlungsplan und die Therapie. Anschliessend werden die bereits angefertigten Behandlungsgeräte eingesetzt, deren Handhabung erklärt und Pflegeanweisungen gegeben.
Eine Wiedervorstellung ist Abhängigkeit von der Apparatur und der jeweiligen Behandlungsphase alle 3 bis 12 Wochen notwendig.
Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden bei entsprechender Indikation zum Teil von den Krankenkassen übernommen.
Einige Leistungen werden speziell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt. Im Beratungsgespräch werden Sie genau darüber informiert.
Gesetzlich versicherte Patienten
Seit dem 1. Januar 1993 haben erwachsene Patienten grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Einzige Ausnahme: Patienten, deren schwere Kieferanomalien mit einer kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung therapiert werden müssen.
Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, der Ihnen nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückerstattet wird. Die vereinbarten außervertraglichen Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Für die Kosten kann eine private Zusatzversicherung mit entsprechendem Tarif aufkommen.
Privat versicherte Patienten
Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Klären Sie vor einer kieferorthopädischen Behandlung, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Steuern
Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.